Widerruf von Lebensversicherungen

Beim Abschluss von Lebensversicherungen hat der Versicherugnsnehmer ein Widerrufsrecht (früher Widerspruchsrecht). Darüber hatte der Versicherer zu belehren. Innerhalb der gesetzlichen Frist kann der Vericherungsnehmer das Widerrufsrecht ausüben.

Wurde vom Versicherer nicht oder nicht zutreffend belehrt, besteht das Widerrufsrecht im Grundsatz unbefristet weiter („ewiges Widerrufsrecht“).

Gefordert werden können die gezahlten Prämien abzüglich der Prämienanteil für den faktischen Versicherungsschutz zuzüglich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen.

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Musterschreiben Widerspruch Lebensversicherung nach Kündigung

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