Zugewinnausgleich

  • Ausgleich des während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwachses
  • Ehezeit: von Eheschließung bis Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner
  • Wertgutachten zu Vermögensgegenständen (Immobilien, Schmuck etc.) kann Verfahrenskosten deutlich erhöhen
  • kann grundsätzlich vereinbart bzw. ausgeschlossen werden

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Unverbindliche Anfrage