- Ausgleich des während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwachses
- Ehezeit: von Eheschließung bis Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner
- Wertgutachten zu Vermögensgegenständen (Immobilien, Schmuck etc.) kann Verfahrenskosten deutlich erhöhen
- kann grundsätzlich vereinbart bzw. ausgeschlossen werden