Opel

Betroffenheit
  • Opel Diesel-Fahrzeuge sind vom Diesel-Abgasskandal im weiteren Sinn betroffen.
  • Die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte werden im realen Fahrbetrieb aufgrund der Thermofensterproblematik – wenn überhaupt – nur von Fahrzeugen mit der Klassifizierung Euro 6d-temp bzw. Euro 6d eingehalten.

Rechtsprechung
  • Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 06.11.2019 gegen die Beschwerde von Opel im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den verpflichtenden KBA-Rückrufbescheid vom 18.10.2018 befunden, dass es sich bei dem Thermofenster um eine Abschalteinrichtung handelt. Ob selbige (verwaltungsrechtlich) zulässig ist, wird ein Hauptsacheverfahren zu klären haben. Die Argumentation des OLG lässt jedoch vermuten, dass der Einsatz des Thermofensters als unzulässig eingestuft werden wird.
  • Der Rückrufbescheid betrifft die Opel-Modelle Insignia 2.0 CDTI, Zafira 1.6 und 2.0 CDTI und Cascada 2.0 CDTI im Zeitraum 2013 bis 2016. Andere Opel Diesel-Modelle dürften jedoch auch betroffen sein, da davon auszugehen ist, dass alle Diesel-Fahrzeuge mit einem Thermofenster arbeiten.
  • Ein Rückrufbescheid ist nach der BGH-Rechtsprechung keine Voraussetzung für Schadensersatzansprüche wegen des Diesel-Abgasskandals.

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