In der privaten Krankenversicherung werden die Prämien unregelmäßig, aber meist deutlich erhöht. Dabei hatte und hat der Krankenversicherer gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Tatsächlich wurden diese Vorgaben in den Jahren bis einschließlich 2019 kaum eingehalten. Dies eröffnet den von Prämienerhöhungen betroffenen Versicherten, die Prämienerhöhungen zurückzufordern.
Meist erheben die Krankenversicherer im Lauf des Verfahrens die Einrede der Verjährung. Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass die Durchsetzbarkeit der Prämienrückforderung auf das Jahr der Klageerhebung sowie die vorhergehenden 3 Kalenderjahre begrenzt wird.
Aufgrund der mittlerweile ergangenen, klarstellenden BGH-Rechtsprechung darf davon ausgegangen werden, dass bei künftigen Prämienerhöhungen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daher ist unter Berücksichtigung der Verjährungsproblematik Eile geboten.