Daimler

Die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte werden im realen Fahrbetrieb aufgrund der Thermofensterproblematik von sämtlichen Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro5 nicht eingehalten. Vom Dieselskandal betroffen sind jedoch auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro6, wobei die Problematik durch andere Abschalteinrichtungen überlagert wird. Die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte werden im realen Fahrbetrieb – wenn überhaupt – nur von Fahrzeugen mit der Klassifizierung Euro 6d-temp bzw. Euro 6d eingehalten

Gegen sämtliche Rückrufbescheide des KBA gegen die Daimler AG legte Daimler Wierspruch ein, so dass es noch keinen rechtskräftigen Rückrufbescheid gegen Daimler gibt. Damit spielt Daimler auf Zeit, um die Verjährungsgrenzen zu erreichen. Indes ist ein KBA-Rückrufbescheid nach der BGH-Rechtsprechung für die Betroffenheit eines Fahrzeugs vom Dieselskandal nicht Voraussetzung.

Die Rückrufbescheide des KBA werden in ihrem Wortlaut nicht veröffentlicht. Jedoch ist verschiedentlich zu lesen, dass Modelle der A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse und der GLK-Klasse betroffen sind.

Auch wenn (bisher) nur wenige Gerichte in den Fällen mit Thermofensterproblematik Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zusprechen, hat der Entschlossene mit guter Argumentation Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

Update 21.08.2020: Mit der richtigen Argumentation zeigt sich Daimler jetzt auch bei Euro5-Dieselfahrzeugen einigungsbereit.

Sofern der Verkäufer des Fahrzeugs die Daimler AG selbst war, kann Daimler möglicherweise zur Nachlieferung verpflichtet werden. Diese ist nach der BGH-Rechsprechung durch einen Modellwechsel nicht per-se ausgeschlossen.

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