(Einvernehmliche) Ehescheidung

Einvernehmliche Scheidung

Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung ist nicht (mehr) gesetzlich verankert, sondern umschreibt bestimmte Umstände der Scheidung.

Wollen beide Ehepartner die Scheidung und besteht in den mit der Scheidung zusammenhängenden, zentralen Fragen Einigkeit, kommt die einvernehmliche Scheidung in Betracht.

Warum einvernehmlich?
Scheidungsvoraussetzungen
Scheidungseinreichung und Bedeutung
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Nachehelicher Unterhalt
Sorgerecht / Umgangsrecht
Scheidungsunterlagen und unverbindliche Anfrage

Zurück   Weiter