Im Volkswagen-Konzern werden PKW-Motoren von einem Konzernunternehmen entwickelt und können grundsätzlich bei allen Konzern-Marken Verwendung finden.
- Der Motortyp EA189 (1.2 TDI, 1.6 TDI, 2.0 TDI), welcher in Fahrzeuge verbaut wurde, die Gegenstand der Musterfeststellungsklage werden konnten, wurde zwar von Volkswagen entwickelt, ist aber auch in vielen Fahrzeugen der anderen Konzernmarken verbaut.
- Der Motortyp EA288 (1.4 TDI, 1.6 TDI, 2.0 TDI), Nachfolger des EA189, wurde ebenfalls von Volkswagen entwickelt und auch in vielen Fahrzeugen der anderen Konzernmarken verbaut.
- Der Motortyp EA896 und dessen Nachfolger EA897 (3.0 TDI) wurde von Audi entwickelt und ist vor allem in den Premium-Fahrzeugen des Konzerns (Audi [A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7], Porsche [Cayenne, Macan, Panamera], VW [Amarok, Phaeton, Touareg]) verbaut.
Die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte werden im realen Fahrbetrieb – wenn überhaupt – nur von Fahrzeugen mit der Klassifizierung Euro 6d-temp bzw. Euro 6d eingehalten.
Betroffen vom Dieselabgasskandal im engeren Sinn ist der Motortyp EA189. Hier sprechen Gerichte mehrheitlich in Standardfällen Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zu.
Jedoch erfüllen die Fahrzeuge mit EA189-Motoren auch nach Aufspielung des Software-Updates – entgegen den Zusicherungen der Automobilhersteller und des Kraftfahrtbundesamtes – die gesetzlichen Vorgaben nicht.
Obwohl (alle) andere Diesel-PKW die gesetzlich vorgegeben Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb auch nicht einhalten, sprechen (bisher) nur wenige Gerichte in diesen Fällen Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zu. Der Entschlosse hat dennoch gute Chancen, zu seinem Recht kommen. Auch diejenigen, die ein Fahrzeug mit einem EA189-Motor nach Aufspielung des Software-Updates kauften.