Scheidungsvoraussetzungen

  • Trennung von „Tisch und Bett“
  • Ehe ist gescheitert
    • bis zu einer Trennungszeit von 1 Jahr nur bei unzumutbarer Härte für den Antragsteller
    • wird nach einer Trennungszeit von 1 Jahr widerleglich vermutet
    • wird nach einer Trennungszeit von 3 Jahren unwiderleglich vermutet
  • kein Ehefortführungswille

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Unverbindliche Anfrage