- Trennung von „Tisch und Bett“
- Ehe ist gescheitert
- bis zu einer Trennungszeit von 1 Jahr nur bei unzumutbarer Härte für den Antragsteller
- wird nach einer Trennungszeit von 1 Jahr widerleglich vermutet
- wird nach einer Trennungszeit von 3 Jahren unwiderleglich vermutet
- kein Ehefortführungswille