Die Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG betrifft den Motortyp EA189, der in Fahrzeugen der Konzernmarken Audi, Seat, Skoda und VW verbaut ist. Die Klage wurde durch Vergleich beendet.
Der Vergleich sieht vor, dass jeder Teilnehmer der Musterfeststellugnsklage je nach Fahrzeuggruppe und Modelljahr des Fahrzeugs zwischen 1.350 € und 6.257 € als Entschädigung erhält. Der Betrag ist umso geringer, je älter das Fahrzeug ist.
Tatsächlich erhält kaum ein Kläger die 6.257 €, da dieser Betrag nur für den Audi A6 des Baujahres 2016 vorgesehen ist, der Kauf aber in 2015 stattgefunden haben muss. Die Vergleichsbeträge bleiben – überwiegend deutlich – hinter den in Individualklagen von Rechtsanwalt Graf abgeschlossenen Vergleichen zurück.
Wer an der Musterfeststellungsklage angemeldet war und das Vergleichsangebot von Volkswagen im Rahmen der Musterfeststellungsklage nicht angenommen hat oder annehmen konnte, kann seine Ansprüche gegen Volkswagen wegen der Umschaltlogik im Rahmen der Individualklage jedenfalls bis ca. Oktober 2020 geltend machen. Eine spätere Geltendmachung kann im Einzelfall noch aussichtsreich sein.
Wer unsicher ist, sollte umgehend das kostenlose, unverbindliche Beratungsangebot in Anspruch nehmen.