Platzverweis

Im Rahmen von Versammlungen/Aufzügen wurden von der Polizei häufig Platzverweise erteilt. Diese waren oft rechtswidrig. Ratsam ist es jedoch, diesen Folge zu leisten.

Schon bei der Erteilung des Platzverweises sollte auf eine schriftliche Bestätigung durch den erteilenden Polizeibeamten gedrungen werden. Wir die schriftliche bestätigung nicht erteilt, sollte diese umgehend (binnen weniger Tage) von der zuständigen Dienststelle angefordert werden. So kann im Nachgang die Rechtswidrigkeit des Platzverweises gerichtlich festgestellt werden.

Musterschreiben

VG Trier, Urteil vom 26.08.2022- 6 K 747/22.TR, S. 2, 15-17 – Platzverweis für Versammlungsteilnehmer rechtswidrig

VG Trier, Urteil vom 26.08.2022- 6 K 989/22.TR, S. 2, 7-8 – Platzverweis für Versammlungsteilnehmer rechtswidrig