Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister führt für den Fahrerlaubnisinhaber ein Punkte-Konto. Ideal ist kein Eintrag (0 Punkte), ab 8 Punkte wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Folgende Punktzahlen werden vergeben:
– Ordnungswidrigkeit: 1 (Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
– Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat: 2 (Tilgungsfrist 5 Jahre)
– Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 (Tilgungsfrist 10 Jahre)

Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.

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